Willkommen bei den

Fahrschulen Weygandt

Das sind wir

Dein team

Petra Kögler

Inhaberin

Marco Kögler

Inhaber

Horst Kögler

Büro

Bernd Finsel

Fahrlehrer

ÜBER UNS

EIN FAMILIENBETRIEB SEIT 1966

Die Fahrschule Weygandt wurde im Jahr 1966 von Dieter Weygandt gegründet. Seit dem 01.08.2011 wird die Fahrschule von seiner Tochter Petra Kögler, geb. Weygandt, im Sinne Ihres Vaters fortgeführt. Petra besitzt die Fahrlehrererlaubnis seit 1987 und ist seitdem im Familienbetrieb tätig. Unterstützt wird sie seit 2017 von ihrem Sohn Marco und Bernd Finsel, der seit 1993 bei der Fahrschule beschäftigt ist.

 

Unsere Philosophie

Wir wollen, dass du die beste Ausbildung erhältst und ein richtig guter Fahrer wirst. Dafür bereiten wir dich optimal auf die Prüfung vor  – und das bei einer möglichst geringen Fahrstundenzahl. Denn nur dann wirst du uns weiterempfehlen – und davon leben wir!

UNSERE FAHRZEUGE

Wir bilden mit modernen Fahrzeugen aus! Unser Fuhrpark besteht aus VW Golf, VW Golf GTD, einem Jeep Compass sowie einem Anhänger mit 2,5t zulässigem Gesamtgewicht.

Alle PKWs sind mit Klimaanlage und Einparkhilfen (Sensoren) ausgestattet.

WAS WILLST DU FAHREN?

UNSERE FÜHRERSCHEINKLASSEN

THEORIE-UNTERRICHT

Unser Theorieunterricht findet Montags, Dienstags und Donnerstags immer von 19:00–20:30 Uhr statt.

MONTAGS UND DONNERSTAGS
findest du uns in Roßdorf, in der alten Bahnhofstraße 45.

DIENSTAG
findet der Unterricht in Groß-Zimmern, in der Darmstädter Straße 16 statt.

ANMELDUNG

Anmelden kannst du dich immer vor Ort – in einem unserer Unterrichtsräume – vor dem Theorieunterricht gegen 18:30 Uhr.

Damit es noch schneller geht, kannst du das Anmeldeformular auch schon herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen:

KOMM' VORBEI – WIR FREUEN UNS AUF DICH!

KONTAKT

TELEFON: 06071 – 43151

 

MOBIL: 0163 – 4101988

 

E-MAIL: petra-koegler@web.de

 

BÜROANSCHRIFT: Goethestraße 35,

64380 Roßdorf/Gundernhausen

Petra Kögler Goethestraße 35 64380 Roßdorf/Gundernhausen
petra-koegler@web.de
06071/43151

 

 

KLASSE B

MINDESTALTER 18 JAHRE

Kraftwagen maximal 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, maximal 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz). Anhänger mit maximal 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht oder Züge mit maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

DIE KLASSE B SCHLIEßT DIE KLASSEN L UND AM MIT EIN.

 

 

 

BF17

MINDESTALTER 17 JAHRE

Mit 17 Jahren darfst du die Führerscheine der Klassen B und BE erwerben – bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson fahren. Anmelden für das „Begleitende Fahren“ kannst du dich frühestens mit 16 1/2 Jahren.

BEGLEITPERSON

Die Begleitperson(en) müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Mindestens 30 Jahre alt
    • Mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
    • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

 

B96

MINDESTALTER 18 JAHRE

(17 JAHRE FÜR TEILNEHMER AM BF17)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sie ist der Klasse B untergeordnet. Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig, um die Fahrerlaubnis B96 zu erhalten.

 

 

KLASSE BE

MINDESTALTER 18 JAHRE (17 JAHRE FÜR TEILNEHMER AM BF17)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig, um die Klasse BE zu erwerben.

 

 

KLASSE L

MINDESTALTER 16 JAHRE

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

 

KLASSE A

Krafträder

MINDESTALTER 24 JAHRE (DIREKTEINSTIEG),
20 JAHRE (BEI MIND. 2 JAHRE VORBESITZ DER KLASSE A2)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Krafträder

MINDESTALTER 21 JAHRE 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

EINGESCHLOSSENE KLASSEN: A2, A1 UND AM